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   BFH, 17.10.1980 - VI R 98/77   

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https://dejure.org/1980,279
BFH, 17.10.1980 - VI R 98/77 (https://dejure.org/1980,279)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1980 - VI R 98/77 (https://dejure.org/1980,279)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1980 - VI R 98/77 (https://dejure.org/1980,279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1971/1974 §§ 33, 33a

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltszahlung - Unterstützungspflicht - Rentenstammrecht - Leibrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1971/1974) § 33, § 33a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auch Leibrenten mit entgeltlich erworbenem Rentenstammrecht sind in vollem Umfang anzurechnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 132, 34
  • DB 1981, 772
  • BStBl II 1981, 158
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.06.1979 - VI R 85/76

    Unterhaltsleistung eines Gastarbeiters - Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BFH, 17.10.1980 - VI R 98/77
    In einem solchen Fall sind sie nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteil vom 22. Juni 1979 VI R 85/76, BFHE 128, 236, BStBl II 1979, 660, und die dort erwähnte Rechtsprechung) wegen der zwischen ihnen bestehenden Lebens - und Wirtschaftsgemeinschaft im Rahmen der §§ 33, 33a EStG als Einheit anzusehen, so daß Leistungen eines Ehegatten auch als die des anderen zu werten sind.
  • BFH, 02.08.1974 - VI R 148/71

    Zur Anrechnung von Unterhaltsbeträgen des Sozialamts als "andere Bezüge" der

    Auszug aus BFH, 17.10.1980 - VI R 98/77
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 2. August 1974 VI R 148/71, BFHE 114, 37, BStBl II 1975, 139, und die dort erwähnte Rechtsprechung) sind bei der Auslegung des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG unter dem Begriff "Einkünfte" die der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG zu verstehen, während unter den Begriff "Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind", alle Einnahmen usw. fallen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfaßt werden, also nichtsteuerbare oder für steuerfrei erklärte Einnahmen.
  • BFH, 20.01.1978 - VI R 170/76

    Gastarbeiter - Unterhaltsleistung - Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 17.10.1980 - VI R 98/77
    Wie der Senat im Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 170/76 (BFHE 124, 505, BStBl II 1978, 342) dargelegt hat, läßt der Gesetzgeber in § 33a Abs. 1 Satz 1 i.V. m. § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG 1971 (der wörtlich den entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes 1974 entspricht) Unterhaltsaufwendungen eines Steuerpflichtigen nur unter Anwendung eines strengen Maßstabes als außergewöhnliche Belastungen zu.
  • BFH, 31.01.1958 - VI 207/57 U

    Zusammenrechnung der elterlichen Einkünfte bei deren Unterstützung durch einen

    Auszug aus BFH, 17.10.1980 - VI R 98/77
    Wie der Senat durch Urteil vom 31. Januar 1958 VI 207/57 U (BFHE 66, 277, BStBl III 1958, 108) entschieden hat, sind Angestelltenrenten stets in voller Höhe zu berücksichtigen, weil sie dem Unterstützten in vollem Umfang für seinen Lebensunterhalt bereitstehen.
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